Unter 16 Jahre alt?
Informationen für Festival-Besucher unter 16
Formular Erziehungsauftrag zum Herunterladen
Hallo Freunde, liebe Erziehungsberechtigte,
Eltern/Personensorgeberechtigte haben mit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes die Möglichkeit, für individuelle Anlässe ausdrücklich einen Erziehungsbeauftragten zu benennen, in dessen Begleitung ein Kind/Jugendlicher unter 16 an bestimmten Veranstaltungen teilnehmen kann.
Mit einer entsprechenden Erklärung, die im Anhang dieses Dokumentes zu finden ist, können Personensorgeberechtigte ab sofort eine dritte Person beauftragen, ihr Kind/ihre Kinder auf unsere Veranstaltungen zu begleiten.
Bitte dabei Folgendes beachten:
- Die Person, die den Erziehungsauftrag erhält, muss volljährig und reif genug sein, seinem Auftrag vor Ort gerecht zu werden.
- Die Heimfahrt des Kindes/Jugendlichen muss gesichert sein.
- Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol konsumieren. Sie dürfen des Weiteren keine branntweinhaltigen Mixgetränke konsumieren.
- Prinzipiell gilt: Die Eltern/Personensorgeberechtigten tragen weiterhin die Verantwortung für ihr Kind - auch hinsichtlich der Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Regelungen, wenn Sie eine/n Erziehungsbeauftragten benennen.
Wir haben für alle Besucher unter 16, die das oben genannte betreffen sollte, ein Schreiben mit einem Erziehungsauftrag vorbereitet, den Sie als Eltern ausfüllen und dem/ Erziehungsbeauftragten aushändigen können. Er sollte sie beim Einlass und auf dem Festival- und Campinggelände stets bei sich führen und bei Bedarf vorzeigen.
Formular Erziehungsauftrag
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