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Veranstaltungen

Robin Schulz
Mittwoch, 18.06.2025
Klosterhof Ulm-Wiblingen

Hurts
Donnerstag, 19.06.2025
Klosterhof Ulm-Wiblingen

Samu Haber
Freitag, 20.06.2025
Klosterhof Ulm-Wiblingen

Saltatio Mortis
Samstag, 21.06.2025
Klosterhof Ulm-Wiblingen

Saltatio Mortis

Vorverkaufsstelle in der Nähe finden:

(die ersten 2 Ziffern der PLZ)

Weitere Termine des Künstlers:

    Veranstaltung

    Samstag, 21.06.2025
    Beginn 20:00 Uhr Einlass 18:30 Uhr
    Klosterhof Ulm-Wiblingen
    Saltatio MortisMaps
    OpenAir Veranstaltung

    Weitere Infos



    Abendkasse, Einlass & Beginn:
    An der Abendkasse wird es ab ca. 18:30 Uhr noch Karten zum Kauf geben.

    Standort der Eingänge/der Abendkasse:
    Der Haupteingang/Eingang 1 befindet sich an der Schloßstraße von Richtung Lustgarten kommend.

    Die Abendkasse sowie die Presse- und Gästeliste befindet sich dort.

    Der zweiten Eingang befindet sich auf der Seite der Basilika bei den Parkplätzen.

    Der VIP-Eingang befindet sich auf der Rückseite der Basilika bei den VIP-Parkplätzen.

    Bitte beachten Sie, dass es ausschließlich an Eingang 1 eine Abendkasse geben wird.

    Einlass: geplant gegen 18:30 Uhr
    Beginn: geplant gegen 20:00 Uhr
    Special Guest: TABERNIS

    Eine Übersicht zum Konzertgelände finden Sie hier

    Alle wichtigen Informationen für VIP-Kartenbesitzer finden Sie hier

    Was nicht mit auf das Veranstaltungsgelände darf:
    - Taschen & Rucksäcke größer als DIN A4
    - Getränke & Speisen (pro Person ist eine PET-Flasche oder ein Tetrapack bis max. 0,5l mit nicht alkoholischem Inhalt erlaubt)
    - Alle Arten von Drogen nach Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und Cannabis
    - Waffen & waffenähnliche Gegenstände wie Messer, Pfeffersprays etc.
    - Leicht brennbare und/oder entzündliche Gegenstände
    - Jegliche Art von Feuerwerkskörpern & pyrotechnischen Gegenständen
    - Sperrige Gegenstände wie Stühle & Hocker
    - Fotoapparate mit Wechselobjektiv und/oder Brennweite über 180 mm
    - Video-/Filmaufzeichnungsgeräte & Tonaufzeichnungsgeräte
    - Notebooks & Tablets
    - Teleskopstäbe wie Selfie-Sticks, Drohnen & sonstige Flugobjekte
    - Störgeräte wie Laserpointer etc.
    - Helme wie Fahrrad- oder Motorradhelme
    - Stockschirme (kleinere Schirme sowie Knirpse sind erlaubt)
    - Fahnen & Plakate mit extremistischem/beleidigendem Aufdruck
    - Rollerblades, Skateboards, Rollschuhe, Fahrräder etc.
    - Tiere

    Grundsätzlich gilt: Alle Gegenstände die eine Gefahr für die Besucher, Künstler und Mitarbeiter darstellen oder eine Unfallgefahr hervorrufen können, sind auf dem Gelände verboten.

    Alle Konzertbesucher werden gebeten frühzeitig anzureisen, da es aufgrund der Personenkontrolle am Einlass zu längeren Wartezeiten kommen kann. Da auch alle Handtaschen durchsucht werden, können die Besucher zur Verkürzung der Wartezeiten beitragen, indem sie nur das Nötigste mitbringen oder ganz auf Taschen verzichten.

    Getränke & Speisen:
    Auf dem Veranstaltungsgelände ist durch unsere Catering Partner für reichlich Verpflegung gesorgt.

    Parken:
    Für Besucher stehen am Klosterhof nur begrenzte Parkmöglichkeiten zur Verfügung, die gegen eine Parkgebühr genutzt werden können.
    Wir empfehlen daher ausdrücklich die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

    Ein Shuttle Service wird vom Parkplatz der ratiopharm arena abfahren.

    Kinder-& Jugendschutz:
    Aus Sicherheitsgründen haben Kinder unter 6 Jahren auch in Begleitung eines Erwachsenen keinen Zutritt.
    Pop- und andere Musikkonzerte fallen in den Bereich der künstlerischen Betätigung und gelten nicht als Tanzveranstaltungen. Daher greifen die zeitlichen Beschränkungen für Disco-Besuche hier nicht.
    Somit dürfen Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren ein Konzert bis 24 Uhr auch ohne Begleitung eines Erziehungsbeauftragten besuchen.
    In Ausnahmefällen kann eine Änderung dieser Regelung behördlich angeordnet werden, in diesen Fällen weisen wir explizit darauf hin.

    Besucher über 6 und unter 14 Jahren erhalten nur Eintritt in Begleitung einer erziehungsberechtigten, personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person (mindestens 18 Jahre alt).

    Mit Übertragung des Erziehungsauftrags, können personensorgeberechtigte Personen (Vater/Mutter/Vormund) eine dritte Person damit beauftragen, ihr Kind/ihre Kinder auf unsere Veranstaltungen zu begleiten.

    Bitte dabei Folgendes beachten:
    • Die Person, die den Erziehungsauftrag erhält, muss volljährig und reif genug sein, seinem Auftrag vor Ort gerecht zu werden.
    • Die Heimfahrt des Kindes/Jugendlichen muss gesichert sein.
    • Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol konsumieren.
    • Prinzipiell gilt: Die Eltern/Personensorgeberechtigten tragen weiterhin die Verantwortung für ihr Kind – auch hinsichtlich der Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Regelungen, wenn Sie eine/n Erziehungsbeauftragten benennen.

    Wir haben für alle Besucher unter 14 Jahren, die das oben Genannte betrifft, ein Schreiben mit einem Erziehungsauftrag vorbereitet, den Sie als Eltern ausfüllen und dem/ Erziehungsbeauftragten aushändigen können. Er sollte dieses beim Einlass und auf dem Veranstaltungsgelände stets bei sich führen und bei Bedarf vorzeigen. Das Schreiben finden Sie hier zum Download

    Informationen zum Veranstaltungsort

    Schlossstraße 38, 89079 Ulm-Wiblingen
    Tel.: 0731/27013500 E-Mail: info@kloster-wiblingen.de
    Weitere Informationen hier: https://www.schloesser-und-gaerten.de/besuchsinformation

    Weitere Termine des Künstlers: