FAQ

Allgemeine Fragen:

Werden Open Air Konzerte bei Regen abgesagt?

Nein, die Konzerte werden nur bei Unwetterwarnungen abgesagt, wenn eine Gefahr für Besucher oder Künstler besteht.

Dürfen Kinder mit auf die Veranstaltung?

Pop- und andere Musikkonzerte fallen in den Bereich der künstlerischen Betätigung und gelten nicht als Tanzveranstaltungen.
Daher greifen die zeitlichen Beschränkungen für Disco-Besuche hier nicht.
Somit dürfen Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren ein Konzert bis 24 Uhr auch ohne Begleitung eines Erziehungsbeauftragten besuchen.

In Ausnahmefällen kann eine Änderung dieser Regelung behördlich angeordnet werden, in diesen Fällen weisen wir explizit darauf hin.

Besucher über 6 und unter 14 Jahren erhalten nur Zutritt in Begleitung einer erziehungsberechtigten, personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person (mindestens 18 Jahre alt).

Mit Übertragung des Erziehungsauftrags (Download), können personensorgeberechtigte Personen (Vater/Mutter/Vormund) eine dritte Person damit beauftragen, ihr Kind/ihre Kinder auf unsere Veranstaltungen zu begleiten.

Bitte dabei Folgendes beachten:

• Die Person, die den Erziehungsauftrag erhält, muss volljährig und reif genug sein, seinem Auftrag vor Ort gerecht zu werden.
• Die Heimfahrt des Kindes/Jugendlichen muss gesichert sein.
• Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol konsumieren.
• Prinzipiell gilt: Die Eltern/Personensorgeberechtigten tragen weiterhin die Verantwortung für ihr Kind – auch hinsichtlich der Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Regelungen, wenn Sie eine/n Erziehungsbeauftragten benennen.

Ein Formular zur Übertragung des Erziehungsauftrags während der Veranstaltung finden Sie hier zum Download.
Die Erziehungsbeauftrage Person muss dieses beim Einlass und auf dem Veranstaltungsgelände stets bei sich führen und bei Bedarf vorzeigen.

Informationen für Kinder unter 6 Jahre:

Bei Stehplatzveranstaltungen, sowie allen Open Air Veranstaltungen (auch Sitzplatzveranstaltungen), haben Kinder unter sechs Jahren aus Sicherheitsgründen auch in Begleitung eines Erwachsenen keinen Zutritt.

Bei Sitzplatzveranstaltungen haben Kinder unter drei Jahren – außer bei speziellen Kinderveranstaltungen – grundsätzlich auch in Begleitung eines Erwachsenen keinen Zutritt.

Formular zur Erziehungsbeauftragung gemäß des Jugendschutzgesetzes: (Download)

Können gekaufte Eintrittskarten zurückgegeben werden?

Nein, Karten sind vom Umtausch ausgeschlossen.

Wo können Rollstuhlfahrerplätze und Karten für Schwerbehinderte erworben werden?

Karten für Rollstuhlfahrer oder Menschen mit 100%iger Schwerbehinderung, sowie der gleichzeitigen Notwendigkeit einer Begleitperson können rabattiert ausschließlich bei Provinztour unter +49 7139 547 oder ticket@provinztour.de erworben werden.

Was darf nicht mitgenommen werden?

Grundsätzlich gilt: Alle Gegenstände die eine Gefahr für die Besucher, Künstler und Mitarbeiter darstellen oder eine Unfallgefahr hervorrufen können, sind auf dem Gelände verboten.