Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters.
1. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
2. Kinder unter 3 Jahren haben bei Veranstaltungen grundsätzlich keinen Zutritt; ausgenommen hiervon sind speziell ausgewiesene Kinderveranstaltungen (z. B. Conni – Das Musical, Bibi Blocksberg – Das Musical, etc.).
Kinder unter 6 Jahren haben bei unbestuhlten Veranstaltungen sowie bei Open Air Veranstaltungen auch in Begleitung eines Erwachsenen keinen Zutritt.
Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt.
3. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Vorprogramm zu ändern.
5. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Insbesondere Kinder sollten während der Veranstaltungen einen geeigneten Gehörschutz tragen. Der Veranstalter haftet nicht für Hör- und Gesundheitsschäden.
6. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
7. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
8. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Helmen, Stockschirmen, Waffen sowie Tieren ist generell untersagt. Grundsätzlich sind alle Gegenstände, die eine Gefahr für Zuschauer, Künstler oder Mitarbeitende darstellen, auf dem Veranstaltungsgelände verboten. Bei Nichtbeachtung erfolgt ein Verweis aus dem Veranstaltungsgelände. Beim Einlass findet eine Sicherungskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen durchzuführen.
9. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Foto-, Film- und Videokameras sowie Tablets und Selfiesticks ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
10. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
11. Taschen / Rucksäcke größer als DIN A4 sind bei Hallenveranstaltungen im Veranstaltungssaal nicht gestattet.
12. Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
13. Eintrittskarten sind grundsätzlich von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen. Nur bei einer Absage bzw. Verlegung/Verschiebung der Veranstaltung ist eine Rückgabe möglich. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. Keine Reisekostenrückerstattung bei Veranstaltungsabsage oder –verlegung. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt, ob das Konzert wie geplant stattfindet.
14. Bei Verlust der Eintrittskarten erfolgt keine Rückerstattung oder Ersatz.
15. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aufgrund einer terminlichen Verlegung besteht nur auf den Nennwert der Eintrittskarte und nur bis zum Konzerttermin.
16. Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände.
17. Das Veranstaltungsbesuchsrecht steht nur dem Vertragspartner des Veranstalters zu. Die Zugangsberechtigung wird nicht erworben, wenn ein gewerblicher Vermittler oder Vertreter eingeschaltet wird. Auf einen Dritten ist die Zugangsberechtigung nur übertragbar, wenn der Dritte keinen höheren Preis als den auf der Karte ausgewiesenen Preis zahlt. Zulässig ist max. ein Nebenkostenaufschlag i.H.v. 25% z.B. für Porto-& Vermittlungskosten. Die Übertragung setzt voraus, dass der Dritte alle Vertragspflichten –insbesondere das Weiterverkaufsverbot –übernimmt. Freikarten sind generell unverkäuflich.
18. Die von den Provinztour-Mitarbeitern angebotenen Preise für die Eintrittskarten sind Endpreise inklusive Gebühren. Bei bestuhlten Veranstaltungen mit nummerierten Sitzplätzen fallen zusätzlich einmalig Versandkosten i.H.v. 3,50 € an, bei unbestuhlten Veranstaltungen bzw. bei nicht nummerierten Sitzplätzen fallen aufgrund von versichertem Versand einmalig Versandkosten i.H.v. 5,50 € an.
19. Die Anreise zum Veranstaltungsgelände ebenso wie das Parken erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuelle Schäden am Fahrzeug wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie beim Parken die Hinweise der Ordnungskräfte.
20. Auf dem Veranstaltungsgelände ist den Anweisungen des Sicherheitspersonals Folge zu leisten.