Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters.
1. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
2. Pop- und andere Musikkonzerte fallen in den Bereich der künstlerischen Betätigung und gelten nicht als Tanzveranstaltungen.
Daher greifen die zeitlichen Beschränkungen für Disco-Besuche hier nicht.
Somit dürfen Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren ein Konzert bis 24 Uhr auch ohne Begleitung eines Erziehungsbeauftragten besuchen.
In Ausnahmefällen kann eine Änderung dieser Regelung behördlich angeordnet werden, in diesen Fällen weisen wir explizit darauf hin.
Besucher über 6 und unter 14 Jahren erhalten nur Zutritt in Begleitung einer erziehungsberechtigten, personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person (mindestens 18 Jahre alt).
Mit Übertragung des Erziehungsauftrags, können personensorgeberechtigte Personen (Vater/Mutter/Vormund) eine dritte Person damit beauftragen, ihr Kind/ihre Kinder auf unsere Veranstaltungen zu begleiten.
Bitte dabei Folgendes beachten:
• Die Person, die den Erziehungsauftrag erhält, muss volljährig und reif genug sein, seinem Auftrag vor Ort gerecht zu werden.
• Die Heimfahrt des Kindes/Jugendlichen muss gesichert sein.
• Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol konsumieren.
• Prinzipiell gilt: Die Eltern/Personensorgeberechtigten tragen weiterhin die Verantwortung für ihr Kind – auch hinsichtlich der Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Regelungen, wenn Sie eine/n Erziehungsbeauftragten benennen.
Ein Formular zur Übertragung des Erziehungsauftrags während der Veranstaltung finden Sie zum Download im Bereich Jugendschutz.
Die Erziehungsbeauftrage Person muss dieses beim Einlass und auf dem Veranstaltungsgelände stets bei sich führen und bei Bedarf vorzeigen.
Bei Stehplatzveranstaltungen, sowie allen Open Air Veranstaltungen (auch Sitzplatzveranstaltungen), haben Kinder unter sechs Jahren aus Sicherheitsgründen auch in Begleitung eines Erwachsenen keinen Zutritt.
Bei Sitzplatzveranstaltungen haben Kinder unter drei Jahren – außer bei speziellen Kinderveranstaltungen – grundsätzlich auch in Begleitung eines Erwachsenen keinen Zutritt.
3. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Vorprogramm zu ändern.
5. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Insbesondere Kinder sollten während der Veranstaltungen einen geeigneten Gehörschutz tragen. Der Veranstalter haftet nicht für Hör- und Gesundheitsschäden.
6. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
7. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
8. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, Waffen und waffenähnlichen Gegenständen, leicht brennbaren und/oder entzündlichen Gegenständen, Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen, sperrigen Gegenständen wie Stühle und Hocker, Notebooks und Tablets, Teleskopstäbe wie Selfie-Sticks, Störgeräte wie Laserpointer, Helmen, Stockschirmen, Fahnen und Plakaten mit extremistischem/beleidigendem Aufdruck, Rollerblades, Skateboards, Rollschuhen und Fahrrädern sowie Tieren aller Art ist generell untersagt.
Grundsätzlich sind alle Gegenstände, die eine Gefahr für Zuschauer, Künstler oder Mitarbeitende darstellen, auf dem Veranstaltungsgelände verboten. Bei Nichtbeachtung erfolgt ein Verweis aus dem Veranstaltungsgelände.
Ob ein mitgebrachter Gegenstand dazu zählt, entscheidet die Security vor Ort.
Beim Einlass findet eine Sicherungskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen durchzuführen.
9. Taschen / Rucksäcke größer als DIN A4 sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet.
10. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet (pro Person ist lediglich eine PET-Flasche oder ein Tetrapack bis max. 0,5l mit nicht alkoholischem Inhalt erlaubt).
11. Das Mitbringen von Video-/Filmaufzeichnungen und Tonaufzeichnungsgeräten ist ausdrücklich verboten. Dazu zählen auch Fotoapparate mit Wechselobjektiv und/oder Brennweite über 180mm.
Der Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
12. Drogen aller Art nach Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sind strengstens auf dem Veranstaltungsgelände verboten.
Trotz Legalisierung ist auch die Mitnahme und der Konsum von Cannabis weiterhin bei unseren Veranstaltungen untersagt.
13. Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
14. Eintrittskarten sind grundsätzlich von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen. Nur bei einer Absage bzw. Verlegung/Verschiebung der Veranstaltung ist eine Rückgabe möglich. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. Keine Reisekostenrückerstattung bei Veranstaltungsabsage oder –verlegung. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt, ob das Konzert wie geplant stattfindet.
15. Bei Verlust der Eintrittskarten erfolgt keine Rückerstattung oder Ersatz.
16. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aufgrund einer terminlichen Verlegung besteht nur auf den Nennwert der Eintrittskarte und nur bis zum Konzerttermin.
17. Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene, gestohlene oder beschädigte Gegenstände.
18. Das Veranstaltungsbesuchsrecht steht nur dem Vertragspartner des Veranstalters zu. Die Zugangsberechtigung wird nicht erworben, wenn ein gewerblicher Vermittler oder Vertreter eingeschaltet wird. Auf einen Dritten ist die Zugangsberechtigung nur übertragbar, wenn der Dritte keinen höheren Preis als den auf der Karte ausgewiesenen Preis zahlt. Zulässig ist max. ein Nebenkostenaufschlag i.H.v. 25% z.B. für Porto-& Vermittlungskosten. Die Übertragung setzt voraus, dass der Dritte alle Vertragspflichten –insbesondere das Weiterverkaufsverbot –übernimmt. Freikarten sind generell unverkäuflich.
19. Die von den Provinztour-Mitarbeitern angebotenen Preise für die Eintrittskarten sind Endpreise inklusive Gebühren. Bei bestuhlten Veranstaltungen mit nummerierten Sitzplätzen fallen zusätzlich einmalig Versandkosten i.H.v. 3,50 € an, bei unbestuhlten Veranstaltungen bzw. bei nicht nummerierten Sitzplätzen fallen aufgrund von versichertem Versand einmalig Versandkosten i.H.v. 5,50 € an.
20. Die Anreise zum Veranstaltungsgelände ebenso wie das Parken erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuelle Schäden am Fahrzeug wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie beim Parken die Hinweise der Ordnungskräfte.
21. Auf dem Veranstaltungsgelände ist den Anweisungen des Sicherheitspersonals Folge zu leisten.