Highlights

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Veranstaltungen

Jugendschutz

Pop- und andere Musikkonzerte fallen in den Bereich der künstlerischen Betätigung und gelten nicht als Tanzveranstaltungen.
Daher greifen die zeitlichen Beschränkungen für Disco-Besuche hier nicht.
Somit dürfen Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren ein Konzert bis 24 Uhr auch ohne Begleitung eines Erziehungsbeauftragten besuchen.

In Ausnahmefällen kann eine Änderung dieser Regelung behördlich angeordnet werden, in diesen Fällen weisen wir explizit darauf hin.

Besucher über 6 und unter 14 Jahren erhalten nur Zutritt in Begleitung einer erziehungsberechtigten, personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person (mindestens 18 Jahre alt).

Mit Übertragung des Erziehungsauftrags (Download), können personensorgeberechtigte Personen (Vater/Mutter/Vormund) eine dritte Person damit beauftragen, ihr Kind/ihre Kinder auf unsere Veranstaltungen zu begleiten.

Bitte dabei Folgendes beachten:

• Die Person, die den Erziehungsauftrag erhält, muss volljährig und reif genug sein, seinem Auftrag vor Ort gerecht zu werden.
• Die Heimfahrt des Kindes/Jugendlichen muss gesichert sein.
• Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol konsumieren.
• Prinzipiell gilt: Die Eltern/Personensorgeberechtigten tragen weiterhin die Verantwortung für ihr Kind – auch hinsichtlich der Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Regelungen, wenn Sie eine/n Erziehungsbeauftragten benennen.

Ein Formular zur Übertragung des Erziehungsauftrags während der Veranstaltung finden Sie zum Download.
Die Erziehungsbeauftrage Person muss dieses beim Einlass und auf dem Veranstaltungsgelände stets bei sich führen und bei Bedarf vorzeigen.

Informationen für Kinder unter 6 Jahre:

Bei Stehplatzveranstaltungen, sowie allen Open Air Veranstaltungen (auch Sitzplatzveranstaltungen), haben Kinder unter sechs Jahren aus Sicherheitsgründen auch in Begleitung eines Erwachsenen keinen Zutritt.

Bei Sitzplatzveranstaltungen haben Kinder unter drei Jahren – außer bei speziellen Kinderveranstaltungen – grundsätzlich auch in Begleitung eines Erwachsenen keinen Zutritt.

Formular zur Erziehungsbeauftragung gemäß des Jugendschutzgesetzes: (Download)

PUR

Vorverkaufsstelle in der Nähe finden:

(die ersten 2 Ziffern der PLZ)

Weitere Termine des Künstlers:

Veranstaltung

Freitag, 02.08.2024
Beginn 19:00 Uhr Einlass 18:00 Uhr
Schlossgarten Schwetzingen
PURMaps
Indoor Veranstaltung

Weitere Infos



Abendkasse, Einlass & Beginn:

Standort der Eingänge/Abendkassen: Der Haupteingang befindet sich am Eingang zum Schloss, in der Schloßstraße. Ein weiterer Eingang befindet sich in der Zähringerstraße. Beide Eingänge verfügen über eine Abendkasse.

Die Presse- und Gästeliste befindet sich am Haupteingang in der Schloßstraße.

Einlass: geplant gegen 18:00 Uhr
Beginn: geplant gegen 19:00 Uhr
Special Guest: Franziska Kleinert & Füenf

Eine Übersicht zum Konzertgelände finden Sie hier

Alle wichtigen Informationen für VIP-Kartenbesitzer finden Sie hier

Was nicht mit auf das Veranstaltungsgelände darf:

- Taschen & Rucksäcke größer als DIN A4
- Getränke & Speisen (pro Person ist eine PET-Flasche oder ein Tetrapack bis max. 0,5l mit nicht alkoholischem Inhalt erlaubt)
- Alle Arten von Drogen nach Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und Cannabis
- Waffen & waffenähnliche Gegenstände wie Messer, Pfeffersprays etc.
- Leicht brennbare und/oder entzündliche Gegenstände
- Jegliche Art von Feuerwerkskörpern & pyrotechnischen Gegenständen
- Sperrige Gegenstände wie Stühle & Hocker
- Fotoapparate mit Wechselobjektiv und/oder Brennweite über 180 mm
- Video-/Filmaufzeichnungsgeräte & Tonaufzeichnungsgeräte
- Notebooks & Tablets
- Teleskopstäbe wie Selfie-Sticks, Drohnen & sonstige Flugobjekte
- Störgeräte wie Laserpointer etc.
- Helme wie Fahrrad- oder Motorradhelme
- Stockschirme (kleinere Schirme sowie Knirpse sind erlaubt)
- Fahnen & Plakate mit extremistischem/beleidigendem Aufdruck
- Rollerblades, Skateboards, Rollschuhe, Fahrräder etc.
- Tiere

Grundsätzlich gilt: Alle Gegenstände die eine Gefahr für die Besucher, Künstler und Mitarbeiter darstellen oder eine Unfallgefahr hervorrufen können, sind auf dem Gelände verboten.

Alle Konzertbesucher werden gebeten frühzeitig anzureisen, da es aufgrund der Personenkontrolle am Einlass zu längeren Wartezeiten kommen kann. Weil auch alle Handtaschen durchsucht werden, können die Besucher zur Verkürzung der Wartezeiten beitragen, indem sie nur das Nötigste mitbringen oder ganz auf Taschen verzichten.

Getränke & Speisen:
Auf dem Veranstaltungsgelände ist durch unsere Catering Partner für reichlich Verpflegung gesorgt.

Parken:
Eine Übersicht zu den Parkmöglichkeiten in Schwetzingen finden Sie hier

In der Zeyherstraße am Schlossgarten gibt es zwei speziell gekennzeichnete Parkflächen für mobilitätseingeschränkte Personen. Bei Großveranstaltungen befinden sich weitere Parkmöglichkeit in der Zähringerstraße, in der Parallelstraße, sowie in den städtischen Parkhäusern.
Eine Übersicht mit allen wichtigen Informationen für Rollstuhlfahrer / mobilitätseingeschränkte Personen finden Sie hier

Informationen zum Veranstaltungsort

Am Schloß, 68723 Schwetzingen
Tel.: 06221 / 658 880 Fax: 06221 / 658 881 8 E-Mail: service@schloss-schwetzingen.de
Weitere Informationen hier: https://www.schloss-schwetzingen.de

Weitere Termine des Künstlers: